Obmann für das Schießwesen
Uwe Siedler, Tel. 0171-4068367
Das jagdliche Schießwesen
Die ethisch und gesetzlich verankerten Grundsätze des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit fordern von jedem Jäger das Wild so zu erlegen, dass ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden errspart bleiben.
Daneben sind bei der Jagdausübung die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit zu beachten, damit bei der Handhabung der Waffen niemand gefährdet wird. Der saubere und sichere Schuß ist Bestandteil der waidgerechten Jagdausübung.
Eine regelmäßige Teilnahme am jagdlichen Schießen soll dazu führen, dass jeder Jäger diesen Forderungen in steigendem Maße entsprechen kann.
Das jagdliche Schießen auf den Schießständen dient der Übung und Förderung in der Fertigkeit beim Umgang mit den Waffen, welche bei der Jagdausübung geführt werden.
Deshalb hat jeder Jäger die moralische Verpflichtung seine Schießfertigkeit und den Umgang mit der Waffe regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls durch Training zu verbessern.