Nachsuche ist Verpflichtung!

Bestätigte Nachsuchenführer im Bereich der Jägervereinigung Kahlgrund:

 

 

Stephan Brückner

Geiersrainweg 1 a
63776 Mömbris-Mensengesäß
Tel.: 06029/8227
Mobil: 0171/5103434
Fax: 06029/8285

brueckner.stephan@freenet.de

 

 

Rudolf Schlenke
Waldstraße 16
63826 Geiselbach
Tel. privat: 06024/634870
Tel. dienstl. 06024/9006
Mobil: 0179/4760990
Fax: 06024/635213

rudolf.schlenke@baysf.de

 

 

Florian Ritsch

Königshofener Str. 9

63829 Krombach

Mobil: 0151/51235754

florian.ritsch@jagd-aschaffenburg.de

Nachsuche – eine Verpflichtung
Zur Waidgerechtigkeit gehört, neben jagdlichen Traditionen, vor allem der anständige Umgang mit dem uns anvertrautem Wild. Ziel einer Nachsuche ist es, verletztes (krankes) Wild vor langem Leiden zu bewahren und zügig zur Strecke zu bringen bzw. bereits verendetes ,schwer auffindbares Wild zu bergen, um das Wildbret noch verwerten zu können.
Was Immer der Grund für eine erforderliche Nachsuche ist (schlechter Schuss, technische Mängel, Verkehrsunfall usw.), auf jeden Fall hat der Schütze die Verantwortung für seinen Schuss und die gesetzliche Pflicht eine Nachsuche durchzuführen bzw. anzufordern, da er sonst gegen Tierschutzrecht verstößt. Bequemlichkeit, falscher Scham oder andere Ausreden sind hier fehl am Platz und eines Waidmannes unwürdig.


Verhalten vor dem Schuss

 

Prägen Sie sich den Standort des Wildes ein und achten Sie auf Besonderheiten in der Umgebung, um leichter den Anschuss finden zu können.


Den Schuss nur auf breitstehendes Wild, welches das Haupt gehoben hat, abgeben. So verschließt sich nicht der Wundkanal während der Flucht.


Keine Schüsse auf Träger oder Teller, sowie nicht spitz von vorne oder von hinten.


Fahren Sie beim Zielen nicht am Vorderlauf hoch, sonst sind Laufschüsse vorprogrammiert. Ideal ist das Zielen auf die Kammer.


Halten Sie sich für einen zweiten Schuss bereit.


Verhalten nach dem Schuss


Bleiben Sie im Anschlag und schiessen Sie nach, wenn das Wild wieder auf die Läufe kommt. Hierbei ist die Trefferlage unwichtig. Das Nachschießen soll das Wild kränker machen bzw. erlegen.


Achten Sie im Schuss auf Schusszeichen wie z.B. das Aufwirbeln von Erde und Kugelschlag sowie auf Röcheln, Blasen, Schlegeln, Brechen oder Klagen des Wildes, usw.


Bei einer Flucht prägen Sie sich die Richtung ein.


Bleibt das Stück im Rudel oder in der Rotte? Setzt es alle Läufe auf? Flieht es Hindernisse oder Dickungen an ? Ist es laut oder leise?


Behalten Sie Ruhe und bleiben Sie am Stand. Die Wartezeit hängt von der Örtlichkeit und von der Art des Schusses ab. 15 bis 30 Minuten Wartezeit sind eine Faustregel.
Der Anschuss


Gehen Sie den Anschuss alleine und am besten von hinten an. Kreuzen Sie dabei nicht die Fluchtfährte. Hierbei sollte sichergestellt sein, daß das Stück nicht mehr in der Nähe ist und den Jäger wahrnehmen kann.


Untersuchen Sie den Anschuss vorsichtig auf Pirschzeichen wie z.B. Eingriffe, Schnitthaar, Knochen- und Zahnsplitter, Schweiß, Magen-/Darminhalt, usw. und betreten Sie ihn nicht.


Verbrechen Sie den Anschuss deutlich (z.B. rotes Band, beschwertes Papiertaschentuch, Kratzen mit dem Schuhabsatz am Boden u.ä.).


Gehen Sie der Fluchtfährte nur nach ( immer versetzt !! ), wenn Sie sichere Anzeichen für einen tödlichen Schuss (z.B. Lungenschweiss) haben. Ein brauchbarer Hund ist hier von Vorteil .Sind Sie nach 200 Metern nicht am Stück, brechen Sie die Suche ab und markieren Sie den bisherigen Verlauf ihrer Suche. Schnallen Sie in diesem Fall n i c h t Ihren Hund, denn dadurch würde der Erfolg bei einer späteren Nachsuche mit einem erfahrenen Nachsuchengespann erheblich reduziert.


Finden Sie am Anschuss nichts, überlassen Sie den zweiten Blick dem erfahrenen Schweisshundeführer.


Die nun erforderliche Nachsuche mit einem Gespann, welches über die notwendige Erfahrung verfügt und allen Schwierigkeiten gewachsen ist, sollte nicht vor Ablauf von 3 Stunden erfolgen und grundsätzlich nicht bei Dunkelheit .Die Ausnahme stellen kurze Kontrollsuchen bei warmer Witterung dar.


Informieren Sie baldmöglichst einen Nachsuchenprofi . Die entsprechenden Telefonnummern für die zuständigen Gespanne der Jägervereinigung Kahlgrund, welche auch für revierübergreifende Nachsuchen zugelassen sind (soweit entsprechende Vereinbarungen mit diesen Revieren vorliegt),finden Sie am Top dieser Seite.


Sammeln Sie alle Pirschzeichen vom Anschuss frischhaltend ein (z.B. Haare, Knochensplitter, usw.), denn Raubwild, Vögel oder Insekten können gerade im Sommer wichtige „Beweismittel“ für den Schweisshundeführer unterschlagen. Bei nahendem Gewitter, starkem Schneefall, usw. decken Sie den Anschuss ab.


Das Nachsuchengespann ist da


Teilen Sie dem Nachsuchenführer alle Umstände des Schusses mit ( er unterliegt einer selbstauferlegten S c h w e i g e p f l i c h t).


Unterrichten Sie den Hundeführer über bestehende Reviergrenzen und informieren Sie ihn über getroffene Regelungen der Wildfolge hin. Danach weisen Sie ihn am Anschuss ein. Grundsätzlich sollten Sie die Telefonnummern Ihrer Reviernachbarn bereithalten.
Der Hundeführer hat bei der Nachsuche die Stellung eines Jagdleiters und ist gesamtverantwortlich. Es gilt §5 der „ UVV Jagd“(Warnkleidung ist Vorschrift).
Nur der Hundeführer allein gibt den Fangschuss auf das nachgesuchte Stück Wild ab. Insbesondere darf ein angestellter Schütze (falls dies nötig war) seinen Platz nicht selbständig verlassen und/oder einen Schuss auf das vom Hund gestellte Stück abgeben.


Sinngemäß gelten alle vorher genannten Hinweise auch für die Nachsuche auf angefahrenes Schalenwild ( Wildunfälle im Straßenverkehr).


Generell gilt:


Jeder Revierpächter ist zur Vorhaltung eines g e p r ü f t e n, brauchbaren Hundes verpflichtet, der in der Lage ist, einfache Nachsuchen (zumeist Totsuchen ) durchzuführen.  Die komplizierten Lebendnachsuchen sind aufwendig und anspruchsvoll, da sie über lange Strecken gehen können. Sie sollten daher nur den Nachsuchenspezialisten ( sprich den geprüften Schweisshundeführern) angetragen werden. Eine langjährige Erfahrung und körperliche Fitness sind generell von Vorteil und zahlen sich aus.
Eine Nachsuche zählt sicherlich nicht zu den erfreulichen Jagderlebnissen und ist ebenso nicht immer vom Erfolg gekrönt. Doch es gilt krankes Wild schnellstmöglich von seinem Leiden zu erlösen. Und wenn wir Zitate wie „ Es ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein Wild, waidmännisch jagt, wie sich`s gehört, dem Schöpfer im Geschöpfe ehrt“ nicht nur als zierenden Spruch auf geschnitzten Holzbrettchen an die Wand hängen, sondern es als Gebot verstehen, ist die Nachsuche eine notwendige Verpflichtung. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, sollte sich nicht Waidmann nennen.



Irrtümer und Auslassungen vorbehalten
April 2013

 

 

Die Jägervereinigung Kahlgrund e.V. ist beim Amtsgericht Aschaffenburg im Vereinsregister des Registergerichts Aschaffenburg unter der Nummer VR 100 77 eingetragen.

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